Aborte abklären

Gehäufte Aborte in einem Betrieb tun besonders schnell weh.

Sowohl emotional bei sichtbaren Aborten als auch wirtschaftlich, weil die Kühe durch Aborte meist völlig aus ihrem Laktationsrhythmus fallen. Deshalb gilt, besser früh als spät zu reagieren!

Gesetzliche Vorschriften

Die wirtschaftliche Bedeutung ist in der Schweizer Gesetzgebung deutlich festgehalten. Artikel 129 der Tierseuchenverordnung besagt Folgendes:

“Der Tierhalter meldet jeden Abort von Tieren der Rindergattung, die drei Monate oder mehr trächtig waren, sowie jedes Verwerfen von Tieren der Schaf-, Ziegen-, und Schweinegattung einem Tierarzt.

Der Tierarzt muss eine Untersuchung durchführen, wenn sich ein Abort in einem Händlerstall oder während der Sömmerung ereignet hat und wenn in einem Klauentierbestand mehr als ein Tier innert vier Monaten verworfen hat.”

 

 

Ein zweiter Abort in vier Monaten

Praktisch ausgedrückt und anders formuliert steht in der Tierseuchenverordnung: Der zweite Abort in vier Monaten muss untersucht werden.

Ein Merkblatt des BLV für Hoftierärzte und -tierärztinnen informiert über die wichtigsten Grundsätze bei der amtlichen Abortüberwachung, wie der Untersuchungspflicht, den Details zum benötigten Probenmaterial oder zum Versand etc.

Seuchenüberwachung

Diese gesetzliche Regelung ist keine Schikane für die TierhalterInnen, sondern eine Massnahme, um allfällige Seuchen (hier konkret: Aborterreger) so schnell als möglich zu entdecken. Je nach Erreger können dann entsprechende Massnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden.

Es müssen jedoch alle am gleichen Strick ziehen und die Dringlichkeit der geforderten Massnahmen verstehen und umsetzen.

Den Tierarzt einschalten

Oft macht es Sinn, auch weitere Erreger mit in die Abklärung hinein zu nehmen. Denn es sind bei weitem nicht alle infektiösen Abortursachen in der Tierseuchenverordnung berücksichtigt.

Dein Hoftierarzt und Deine Hoftierärztin sind wie immer die richtigen Ansprechpartner für die Biosicherheit auf Deinem Betrieb.

Praxis-Tipp:

Bäuerin Rosa erzählt:

In unserer Herde kommt es seit einem halben Jahr zu vermehrten Aborten bei Rindern und Kühen. Diese treten in ganz unterschiedlichen Trächtigkeitsphasen auf. Manchmal werden Kühe nach sechs bis neun Wochen plötzlich unterwartet wieder stierig, obwohl der Fertalystest klar positiv war. Es kommt aber auch vor, dass die Kühe schon trockengestellt verwerfen. Das tut dann besonders weh.

Unsere Tierärztin zog mittlerweile von mehreren Tieren Blutproben, um einen möglichen Erreger einkreisen zu können. Sie empfahl uns, die abortierten Föten inkl. Eihäute zukünftig kurz mit Wasser abzuspülen, in einen Plastiksack einzupacken und diesen (natürlich gut verschlossen) sofort einzufrieren. Sie schickt dieses Material dann zur Untersuchung in ein entsprechendes Labor ein.

Proben nehmen

Bei gehäuften Aborten in einem Betrieb ist es immer wichtig, dass Du so schnell wie möglich Deine Tierärztin bzw. Deinen Tierarzt informierst.

Diese entscheiden dann, welche Tiere wie beprobt werden sollten.

Meist werden Blutprobe entnommen, um Abort-Erreger entweder direkt oder auch Anti-Körper gegen diese nachzuweisen bzw. auszuschliessen.

Abortmaterial sichern

Findest Du Abortmaterial im Stall, sichere es:

Frier den Fötus inkl. aller Eihäute, die die Kuh ausgestossen hat, gleich nach dem Auffinden ein. Dein Tierarzt kann dann sagen, welches Material allenfalls in welches Labor zur weiteren Diagnostik eingeschickt werden soll. 

Zum eigenen Schutz dazu bitte unbedingt Einmal-Handschuhe  - und am besten Einmal-Kombis plus Mundschutz - anziehen. Denn viele Erreger sind ansteckend.

Ansteckungsgefahr!

Grundsätzlich gilt: Mit Aborten ist nicht zu spassen.

Einerseits wegen der Verluste bei den Rindern und Kühen - aber auch, weil viele Aborterreger Zoonosen sind. Also Erreger, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können oder auch umgekehrt.

Menschen können durch diese Keime zum Teil schwer erkranken.

Schwangere und Aborte

Insbesondere schwangere Frauen haben in der Nähe von Aborten und Totgeburten im Kuhstall absolut nichts zu suchen!

Sie gefährden sich und das ungeborene Kind.

Der Beratungsartikel: «Im Zweifelsfall gilt Stallverbot» (Toro 06/2019) gibt hierzu ein konkretes Beispiel anhand der Coxiellose.

 

Unsere Beratungs-Artikel zu Infektionskrankheiten, die Aborte auslösen